- Handkauf
- Handkauf,Barkauf, bei dem Kaufvertrag und Übereignung der Ware zusammenfallen; die Ware wird sofort gegen Geld getauscht.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Handkauf — lacht. – Graf, 253, 186; Simrock, 4292; Körte, 2592. Freude über baar Geld. Holl.: Hantcoop lacht. (Harrebomée, I, 278.) Lat.: Quod datur in manibus hoc arridet mihi manus. (Fallersleben, 384.) … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Handkauf, der — Der Handkauf, des es, plur. inus. 1) Der Verkauf einer Waare aus freyer Hand, oder nach der Hand, d.i. nach muthmaßlicher Bestimmung ihres Gewichtes, oder ihres Maßes; im Gegensatze des Verkaufes nach dem Gewichte oder Maße. 2) Der Kauf oder… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Handkauf — ⇡ Barkauf ohne besondere vertragliche Klauseln. Zusammenfallen von ⇡ Kaufvertrag und ⇡ Übereignung. Typisch für Einkäufe des täglichen Lebens … Lexikon der Economics
Realkauf — ⇡ Handkauf … Lexikon der Economics
Zauberei — Zauberei, ist die Art des Aberglaubens, bei welcher der Versuch zur Beschränkung des göttlichen Waltens durch positives Eingreifen des menschlichen Thuns gemacht wird, unter der Voraussetzung der Mitwirkung übernatürlicher Mächte u. Kräfte,… … Pierer's Universal-Lexikon
Industrieausstellungen — Industrieausstellungen, öffentliche Schaustellungen zu dem Zwecke, die Wertschätzung der im Wettbewerb ausgestellten Gegenstände zu ermöglichen und der Beurteilung gegebenenfalls durch zu erteilende Auszeichnungen Ausdruck zu verleihen. Es drückt … Lexikon der gesamten Technik
Handgeld, das — Das Handgêld, des es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die er. 1) Dasjenige Geld, welches man jemanden auf die Hand, d.i. zur Sicherheit eines geschlossenen Vertrages, gibt, indem dadurch beyde Theile gebunden und verpflichtet werden;… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Kauf, der — Der Kauf, des es, plur. die Käufe, von dem Zeitworte kaufen, doch nur in dessen engsten Bedeutung, die Erwerbung des Eigenthumes einer Sache von einem andern gegen ein von demselben bewilligtes Geld; zum Unterschiede so wohl von dem Verkaufe, als … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Barkauf — übliche Form des Kaufs, wobei der Kaufpreis Zug um Zug gegen Übereignung der Kaufsache zu zahlen ist. Vgl. auch ⇡ Bargeschäft, ⇡ Handkauf … Lexikon der Economics
Kaufvertrag — I. Charakterisierung:1. Begriff: ⇡ Gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Käufer zur Zahlung des in Geld bestehenden ⇡ Kaufpreises (sonst Tausch), ggf. zur ⇡ Abnahme der Sache, der Verkäufer zur ⇡ Übereignung und ⇡ Übergabe einer Sache oder… … Lexikon der Economics